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   VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90   

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https://dejure.org/1990,2556
VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90 (https://dejure.org/1990,2556)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.1990 - 3 TH 155/90 (https://dejure.org/1990,2556)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 3 TH 155/90 (https://dejure.org/1990,2556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 AbfG, § 4 Abs 1 AbfG, § 7 Abs 1 AbfG
    Abfallentsorgungsanlage - Zwischenlagern und Pressen von Autowracks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1
    Abfallrecht: Begriuff der Lagerung im Abfallrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90
    Für den Anlagenbegriff nach § 5 Abs. 1 AbfG ist entscheidend, daß ein Grundstück oder Grundstücksteil ständig zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks oder Altreifen benutzt und durch diese Nutzung geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1982 -- 7 C 100/79 -- NVwZ 1983, 408).
  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90
    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang der Auffassung an, daß eine Anlage auch dann schon der Lagerung von Autowracks dient, wenn jedes einzelne Wrack sich nur für kurze Zeit in der Anlage befindet (vgl. Kunig/Schwermer/Versteyl -- KSV --, a.a.O., § 5 Rdnr. 17; Hoschützky/Kreft, Recht der Abfallwirtschaft, Komm., Stand: Februar 1989, § 5 AbfG Anm. B 1.3.4.; Hess. VGH, Beschluß vom 24.09.1986 -- 5 UE 704/85 -- NVwZ 1987, 993, 994).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 3745/03

    Lagerung von Gefahrgut in einem Containerumschlagterminal des kombinierten

    § 2 Abs. 2 Satz 5 GGBEfG; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 12. März 1996 - 14 TH 2775/94 -, GewArch 1997, 81, und vom 16. Januar 1990 - 3 TH 155/90 -, GewArch 1990, 183, jeweils für eine Abfallentsorgungsanlage; vgl. auch Feststellungen des "Barcelona-Workshops", 2.1.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Eine Behandlung in diesem Sinne waren auch jeder Ausbau von Teilen (wie z.B. von Rädern oder Batterien) und das Ablassen von Flüssigkeiten (i.d.S. zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 1 AbfG: HessVGH, Beschluss v. 16. Januar 1990 - 3 TH 155/90, DÖV 1990, 531 f., hier zit. nach juris, Rn 13; vgl. auch Ziff. 2.1.2 des Anhangs zur Altauto-V, wo Trockenlegung und Demontage ausdrücklich als Beispiele für eine - in Altautoannahmestellen nicht stattfindende - Behandlung angeführt werden).
  • VG Frankfurt/Main, 11.01.1993 - 2 E 2966/89

    Untersagung der Lagerung von Autowracks

    Auf den Zeitraum kommt es dabei nicht entscheidend an, da selbst bei nur sehr kurzen Umschlagszeiten beim An- und Abtransport von regelmäßig nicht einmal einem ganzen Tag, die Voraussetzung des Lagerns gegeben ist (Hess. VGH vom 16.01.1990, ESVGH 40, 202).
  • VG Frankfurt/Main, 11.01.1993 - II/2 E 2966/89
    Auf den Zeitraum kommt es dabei nicht entscheidend an, da selbst bei nur sehr kurzen Umschlagszeiten beim An- und Abtransport von regelmäßig nicht einmal einem ganzen Tag, die Voraussetzung des Lagerns gegeben ist (Hess. VGH vom 16.01.1990, ESVGH 40, 202).
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